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Gesetzgebung

Die Standsicherheit von Bauwerken liegt laut Gesetzgebung im öffentlichen Interesse. Der Schutz von Leib und Leben ist zu wahren und Umstände, die durch unzureichend geplante bzw. errichtete Bauwerke ausgehen, sind abzuwehren. In diesem Sinne bedienen sich die

  • unteren Bauaufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer Deutschlands,
  • die Deutsche Bahn
  • bzw. das BSH

im Rahmen der Baugenehmigung über die Errichtung bis zur Inbetriebnahme von Bauwerken eines geprüften und zugelassenen Prüfingenieurs.

Prozessablauf

Die Prüfung der Standsicherheit beginnt mit der Prüfung der eingereichten statischen-konstruktiven Unterlagen. Nach Freigabe der statischen Berechnung und der Konstruktionspläne wird die bauliche Umsetzung auf der Baustelle mittels stichprobenartig konstruktiver Bauüberwachung durch Prüfingenieure im behördlichen Sinne vorgenommen. Dieses Vier-Augen-Prinzip bietet dem Eigentümer eine frei von Lieferinteressen und daher unabhängige Ergänzung zur üblichen Bauüberwachung.

Prüfbereiche

In Übereinstimmung mit den genannten Grundsätzen prüfen wir geplante Um- bzw. Neubauten von

  • Wohn-, Büro-, Verwaltungs- und Industriegebäuden über
  • Museen und Krankenhäusern bis hin zu
  • Geh- und Radweg-, Straßen- und Eisenbahnbrücken,
  • Tunnelbauwerken und Bahnstationen,
  • Sportstadien,
  • tiefen Baugruben spezieller Bauart und
  • Gründungsstrukturen zur Aufstellung von Offshore-Windkraftanlagen und Umspannwerken auf hoher See